Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Albatross Consulting e.U. – Ralph Ohler
für Verbrauchergeschäfte

Stand 01. Jänner 2021

1. Geltungsbereich dieser AGB
1.1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“
genannt) umfasst alle Leistungen der „navicon e.U. – Christian Schmiedseder“ (siehe
Impressum, im Folgenden auch Unternehmen genannt). Dienstleistungen und
Warenlieferungen des Unternehmens erfolgen damit ausschließlich auf der Grundlage der
gegenständlichen AGB. Dies gilt nicht, sofern schriftlich ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde.
1.2. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmen und Verbrauchern.
Verbraucher ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den
das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne
ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Verbraucher im obigen Sinne werden im Folgenden als
Kunde bezeichnet.

2. Vertragsabwicklung
2.1. Die gesamte logistische Abwicklung des Vertrages, insbesondere Bestellwesen, Lieferung und
Service, Rechnungslegung, Rücktrittserklärung sowie Kundenreklamation erfolgt über das
Unternehmen.

3. Bestellung, Auftrag, Lieferung, Auslagerung der logistischen Abwicklung
des Vertrages
3.1. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich; sie sind lediglich als
Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
3.2. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang beim Unternehmen verbindlich. Das
Unternehmen wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots durch das Unternehmen
dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn das
Unternehmen dies in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
3.3. Sollte das Unternehmen nicht bereits in der Zugangsbestätigung (siehe Punkt 3.2.) die
Annahme des Vertrages erklärt haben, erfolgt die Annahme der Bestellung und damit ein
Vertragsabschluss innerhalb von vier Werktagen (Samstag und Sonntag zählen nicht als
Werktag) nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden folgenden Tag.
3.4. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich die Annahme bzw.
Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen
Liefermöglichkeiten – vorbehalten muss. Das Unternehmen behält sich zudem vor,
Bestellungen des Kunden abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn
offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Das Unternehmen ist
weiter berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Dem
Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Sollte das Unternehmen
die Bestellung nicht annehmen, wird dies dem Kunden ebenfalls binnen vier Werktagen
(Samstag und Sonntag zählen nicht als Werktag) nach dem auf die Übermittlung der
Bestellung durch den Kunden folgenden Tag mitgeteilt, allfällige vom Kunden bereits
geleistete Zahlungen werden diesem zurückerstattet.
3.5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder
welchen Umfangs, gegen das Unternehmen abgeleitet werden können.
3.6. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an den Vertragsgegenstand bzw. an
die von dem Unternehmen zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und –
Lieferungen von dem Unternehmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch das Unternehmen. Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch
des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt
werden.

4. Liefertermine und Fristen
4.1. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen zwischen dem
Unternehmen und dem Kunden bedarf der Schriftform.
4.2. Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle
zur Erfüllung der Verpflichtungen von dem Unternehmen erforderlichen technischen oder
sonstigen Informationen, Unterlagen, Zahlungen oder Anzahlungen oder sonstigen
Leistungen des Kunden bei dem Unternehmen eingelangt sind.
4.3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager – bei Streckengeschäften
das Werk/Lager des Lieferanten – rechtzeitig verlassen hat oder – bei Abholung durch den
Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
4.4. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des
Einflussbereiches von dem Unternehmen, insbesondere auch Lieferverzögerungen und
dergleichen seitens der Vorlieferanten bzw. bei dem Unternehmen, berechtigen das
Unternehmen dazu, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

5. Rücktrittsrecht
5.1 Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu. Die Frist beginnt am Tag der Bestellung. Um das
Rücktrittsrecht geltend zu machen, muss der Kunde dem Unternehmen innerhalb von 14
Werktagen nach der Bestellung von seinem Rücktritt unterrichten. Sollte der Kunde seinen
Wohnsitz in einem Land haben, in welchem für Verbraucher längere Rücktrittsfristen gelten
so gelten die Fristen des Wohnsitzlandes. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten
und in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung an die im Impressum angeführte Adresse
des Unternehmen.
Paketversandfertige Waren müssen vollständig, d. h. einschließlich aller Zubehörteile,
Bedienungsanleitungen und Verkaufsverpackung, mindestens aber in einer geeigneten
Transportverpackung zurückgesandt werden. Mit der fristgemäßen Ausübung des
Rücktrittsrechts wird der zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geschlossene
Vertrag aufgelöst. Bereits erhaltene und erbrachte Leistungen sind zurückzugeben und
zurückzuzahlen, gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Der Kunde darf die Ware in dem
Maße prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Aufgerubbelte
Gutscheinkarten sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Das Unternehmen weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde Wertersatz zu leisten hat, wenn dieser die Ware ganz
oder teilweise nicht zurückgewähren kann oder wenn der Kunde die Ware durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verschlechtert hat. Wenn der Kunde die Zahlung
eines Wertersatzes vermeiden möchten, sollte dieser die Ware nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigen könnte.
Für Verschlechterungen ist z. B. dann Wertersatz zu leisten, wenn die Ware oder
Zubehörteile beschädigt sind, wenn Teile der Ware fehlen oder unverhältnismäßig
verunreinigt sind.
5.2 Rücksendungen
Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit der
Bestellung und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Die Rücksendeadresse ist dem Impressum zu entnehmen.
5.3 Kaufpreiserstattung
Sobald die Rücksendung bei uns eingetroffen ist und geprüft wurde, erhält der Kunde per EMail eine Bestätigung über den Eingang der Retoure. Wir werden den Betrag innerhalb
weniger Tage zurückerstatten, sofern die Ware in erstattungsfähigem Zustand ist. Die
Rücksendung ist frei an das Unternehmen zu senden, da das Unternehmen keine unfreien
Pakete oder Sendungen annimmt.
Abhängig von der Zahlungsweise erhält der Kunde:
• bei Kreditkartenzahlung eine Gutschrift auf dem benützten Kreditkartenkonto.
• bei Zahlung per PayPal eine Gutschrift auf das benützte PayPal-Konto.
• Bei Sofort-Überweisung eine Gutschrift auf das benützte Bankkonto

6. Annahmeverzug, Gefahrenübergang
6.1. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat das Unternehmen das Recht, entweder die
Ware im Unternehmen unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des
Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des
Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass
das Unternehmen von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu
den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des
Rechnungsbetrages zu bezahlen.
6.2. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des
Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk bzw.
Auslieferungslager des Unternehmens, bei Streckengeschäften ab Werk bzw.
Auslieferungslager des Lieferanten.
7.2. Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag der Bestellung gültige Website-Preis als
vereinbart. Die bestellten Waren können per „Sofort-Überweisung“, „Kreditkarte“ oder
„PayPal“ bezahlt werden. Das Unternehmen liefert die bestellte Ware, sobald die Zahlung bei
dem Unternehmen eingegangen ist beziehungsweise bei „Pre-Order“ und „Vorbestellung“
alsbald die Ware bei dem Unternehmen verfügbar ist. Zahlungen an Angestellte oder
sonstige Vertreter des Unternehmens, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso
ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.
7.3. Rechnungen des Unternehmens – auch Teilrechnungen – sind Spesen- und abzugsfrei,
insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur nach
gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt dem Unternehmen vorbehalten,
eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach eigenem Ermessen zu
widmen.
7.4. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das
Unternehmen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten und die gelieferten Waren vom Kunden zurückzuverlangen. Weiters ist der
Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro
Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüberhinausgehende Bankzinsen im
üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden
Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die
Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl141/1996 in der
geltenden Fassung) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern eine Mahnung durch das Unternehmen erfolgt, verpflichtet sich der Kunde,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10 zu bezahlen.
7.5. Bei Zahlung mittels Scheck, Wechsel, Bank- oder Kundenkarten wird die Forderung des
Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind nur dann zulässig,
sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontspesen trägt in jedem Fall der
Kunde.
7.6. Wird dem Kunden gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als
gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung
hinfällig.

8. Liefer- und Versandkosten
8.1 Liefer- und Versandkosten sind unter ‚Liefer- und Versandkosten‘ im Webshop angegeben.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher dem Unternehmen gegenüber dem Kunden
aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung
sämtlicher Zahlungen (samt Zinsen und Nebenkosten), im alleinigen Eigentum des
Unternehmens (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt
sind.
9.2 Der Kunde darf bis zur Begleichung der Forderung des Unternehmens über die
Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
9.3 Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und
schonend zu behandeln.
9.4 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt
dies für das Unternehmen, ohne dass dieses dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht
in das Eigentum des Unternehmens über. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung
der Vorbehaltsware mit dem Unternehmen nicht gehörenden Waren erwirbt das
Unternehmen Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zur übrigen Ware.
9.5 Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Kunde auf das Eigentum des Unternehmens hinzuweisen und muss der Kunde dem
Unternehmen unverzüglich Anzeige erstatten.
9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das
Unternehmen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl
gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen.
9.7 Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt ist
der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere
Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe
des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet. Kommt der Kunde
seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die
gesamte Restschuld sofort fällig. Das Unternehmen ist in diesem Falle berechtigt, sofort die
Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen.
Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen des Unternehmens, entweder den
Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen
dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware
zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem
Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes
Benützungsentgelt zu berechnen.

10. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot, Garantien
10.1 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Das Unternehmen übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der
Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
10.3 Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden –
mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von sechs Wochen vorgenommen.
10.4 Bei Nachlieferungen übernimmt das Unternehmen für die exakte Übereinstimmung mit der
Erstlieferung keine Gewähr.
10.5 Für den Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet das
Unternehmen nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei
Vorsatz und groben Verschulden der für das Unternehmen tätigen Erfüllungsgehilfen,
ausgenommen Personenschäden, für welche das Unternehmen bereits bei leichter
Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
10.6 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist
unzulässig.
10.7 Sofern das Unternehmen ausdrücklich Garantien zugesagt hat, gelten diese nur bei
sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage
und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso
wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
10.8 Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw.
Wareninformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um
allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die
definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
10.9 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Das Unternehmen haftet
daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des OnlineHandelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer
Verkaufshandlung, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die
verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag gilt
österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das
Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
11.2 Für Kunden mit einem außerhalb der Republik Österreich gelegenem Wohnsitz ist
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis
ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen ausschließlich das sachlich zuständige
Gericht.

12. Adressenänderung
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse nachweislich, unaufgefordert
und unverzüglich an das Unternehmen bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls
sie an das Unternehmen zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem
Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.